Immobilien-Tippgeber:
Ihr Weg zur Provision
Kennen Sie jemanden, der verkaufen will?
Vielleicht haben Sie es am Gartenzaun gehört, beim Sport erfahren oder auf einer Familienfeier mitbekommen: Jemand möchte seine Immobilie verkaufen. Oft fehlen den Eigentümern aber die Zeit oder die Nerven, sich selbst darum zu kümmern.
Hier kommen wir ins Spiel – und Sie profitieren direkt davon.
Wenn Sie uns einen Kontakt vermitteln und wir die Immobilie erfolgreich verkaufen, bedanken wir uns mit einer fairen Provision bei Ihnen. Ganz offiziell, transparent und unkompliziert.
So viel ist Ihr Tipp wert
Wir mögen klare Verhältnisse. Deshalb staffeln wir unsere Tippgeber-Provision ganz einfach nach dem erzielten Verkaufspreis der Immobilie:
- max. 500 € Prämie Für Immobilien mit einem beurkundeten Kaufpreis bis 500.000 €.
- max. 1.000 € Prämie Für Immobilien mit einem beurkundeten Kaufpreis ab 500.000 €.
(Anmerkung: Alle Beträge verstehen sich inklusive eventuell anfallender Umsatzsteuer, sofern der Tippgeber umsatzsteuerpflichtig ist. Bei Privatpersonen ist der Betrag netto wie brutto.)
So einfach funktioniert es
- Tipp geben Sie melden uns die Kontaktdaten des Eigentümers und Eckdaten zur Immobilie (bitte fragen Sie den Eigentümer vorher kurz, ob das okay ist).
- Wir arbeiten Wir prüfen, ob wir das Objekt schon kennen. Wenn nicht, nehmen wir Kontakt auf. Kommt ein Maklervertrag zustande, starten wir mit der Vermarktung.
- Sie kassieren Sobald die Immobilie beim Notar verkauft wurde und wir unsere Maklercourtage erhalten haben, überweisen wir Ihnen Ihre Prämie gegen Rechnungsstellung.
Die Spielregeln (kurz & verständlich)
Damit alles fair abläuft, gibt es ein paar einfache Voraussetzungen für die Auszahlung der Provision:
Der "Echte" Tipp Die Provision wird fällig, wenn uns das Objekt und der Eigentümer zum Zeitpunkt Ihres Tipps noch nicht bekannt waren. Wenn das Haus schon öffentlich im Internet steht oder wir bereits mit dem Eigentümer sprechen, gilt das leider nicht als neuer Tipp.
Wann fließt das Geld? Wir gehen in Vorleistung mit unserer Arbeit und den Vermarktungskosten. Ihre Tippgeber-Provision ist eine Erfolgsbeteiligung. Das heißt: Sie wird gegen Rechnungsstellung ausgezahlt, sobald der Verkauf notariell beurkundet ist und unsere Maklerprovision vollständig auf unserem Konto eingegangen ist.
Wer darf Tippgeber sein? Fast jeder. Aus rechtlichen Gründen dürfen Sie jedoch nicht selbst der Eigentümer der Immobilie sein. Auch Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Verkäufer stehen, das eine Provisionsannahme verbietet (z. B. gesetzliche Betreuer), sind ausgeschlossen. Der Tippgeber ist für die Versteuerung der erhaltenen Provision selbst verantwortlich.